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AGB's
 
 
Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
 
 
1. Anwendungsbereich
 
1.1. Diese allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Polynesia Tours und dem Reisenden (im Folgenden auch “Kunde” genannt) für Reisen, die von Polynesia Tours veranstaltet werden oder für sonstige von Polynesia Tours angebotenen Leistungen.
 
1.2 Werden dem Kunden durch Polynesia Tours Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter vermittelt, so gelten deren eigene allgemeinen Geschäftsbedingungen. In diesen Fällen ist Polynesia Tours nicht Vertragspartei.
 
2. Abschluss des Reisevertrages
 
2.1. Der Kunde bietet Polynesia Tours durch seine Reiseanmeldung den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung erfolgt schriftlich, per Fax oder per e-Mail. Der Reisevertrag kommt durch eine entsprechende schriftliche Buchungsbestätigung von Polynesia Tours an den Reisenden zu Stande, die innerhalb von 10 Tagen ab dem Eingang der Reiseanmeldung zu Polynesia Tours zu erfolgen hat.
 
2.2. Weicht der Inhalt der Reiseanmeldung vom Inhalt der Buchungsbestätigung ab, liegt ein neues Angebot von Polynesia Tours vor, dass innerhalb einer Frist von 10 Tagen durch den Kunden angenommen werden kann. Wird das Angebot vom Kunden nicht innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) angenommen, so gilt das neue Angebot von Polynesia Tours als abgelehnt.
 
2.3. Sonderwünsche werden nur Vertragsinhalt, wenn sie von Polynesia Tours akzeptiert und vorbehaltlos schriftlich bestätigt werden.
 
3. Bezahlung des Reisepreises
 
3.1. Der jeweils gültige Reisepreis ergibt sich aus den Preislisten von Polynesia Tours. Sofern keine andere Angabe erfolgt, handelt es sich bei den ausgeschriebenen Preisen um Euro-Preise (€) pro Person bei Unterkunft im Doppelzimmer.
 
3.2. Mit Vertragsabschluss hat der Kunde eine Anzahlung in Höhe von
- 260,00 Euro für Abflüge in der Zeit vom 01.01. bis 08.12. eines jeden Jahres,
- 15 % des Gesamtreisepreises für Abflüge in der Zeit vom 09.12. bis 31.12. eines jeden Jahres
zu leisten. Diese wird auf den Reisepreis angerechnet. Die geleistete Anzahlung kann vom Kunden in keinem Fall zurückgefordert werden. Zugebuchte Leistungen (z.B. Kreuzfahrten, Yachtcharter etc. können zusätzliche Anzahlungen erfordern!
 
3.3. Die Restzahlung ist, soweit im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin schriftlich vereinbart wird, spätestens 28 Tage vor Abreise zur Zahlung fällig (bei Bezahlung mit Kreditkarte spätestens 6 Wochen vor Abreise). Erfolgt die Restzahlung trotz Fälligkeit nicht fristgerecht, kann Polynesia Tours vom Reisevertrag zurücktreten und die Stornokosten gem. Ziffer 6.2.1. geltend machen.
 
Die Originaldokumente für alle Leistungen in den gebuchten Südseedestinationen werden dem Kunden bei seiner Ankunft vor Ort der jeweiligen Destination gegen Abgabe unserer Gutscheine ausgehändigt.
 
3.4. Wird die Buchungserklärung des Reisenden weniger als 28 Tage vor Reisebeginn abgegeben, wird der gesamte Reisepreis auch schon vor Aushändigung der Reisebestätigung gem. § 3 Inf-VO fällig. Bei Hotelbuchungen von Einzelnächten erhebt Polynesia Tours eine zusätzliche Reservationsgebühr von 25,00 Euro pro Buchung. Bucht der Kunde seine Reise weniger als 28 Tage vor der Abreise, können für Rückfragen in Hotels entstehende Telefon-, Telefax-, Telex- und Telegrammgebühren dem Reisenden zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
 
Bucht der Kunde ein “Nur-Land”-Arrangement (ohne internen Flug oder Schiff) erhebt Polynesia Tours – sofern in der Preisliste nichts anderes erwähnt ist – eine Buchungsgebühr von 30,00 Euro pro Person, maximal 60,00 Euro pro Auftrag.
 
3.5. Zahlungen mit Scheck werden nur bis 14 Tage vor Abreise akzeptiert, danach können nur bankbestätigte Schecks oder Blitzgiroanweisungen akzeptiert werden.
 
3.6. Die jeweilige Sicherheitsgebühr und Flughafensteuern können bei Abflug von der Fluggesellschaft bzw. dem Flughafenbetreiber eingezogen werden.
 
3.7. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Die Daten werden vertraulich behandelt. Ohne Zustimmung des Kunden erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
 
 
 
4. Leistungen
 
4.1. Die von Polynesia Tours vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweils individuellen Reiseangebot. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern (z.B. Druck- oder Rechenfehler) bleibt vorbehalten.
 
4.2. Dem Reisenden wird von Polynesia Tours empfohlen, sich Nebenabreden, aufgrund derer vertraglicher Leistungen geändert werden, schriftlich bestätigen zu lassen.
 
5. Leistungs- und Preisänderung
 
5.1. Abänderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind dann zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluss erforderlich werden, nicht gegen Treu und Glauben durch den Veranstalter veranlasst sind und im übrigen nicht den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere, wenn behördliche Maßnahmen im bereisten Land Änderungen des Reiseverlaufs erzwingen.
 
5.2. Auch erhebliche Leistungsänderungen in Folge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände, die Polynesia Tours nicht zu vertreten hat, insbesondere in Fällen höherer Gewalt, sind gestattet, soweit die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von Polynesia Tours für den Kunden zumutbar sind.
 
5.3.
Polynesia Tours stellt die Reise individuell für die Kunden zusammen. In der individuellen Reisebeschreibung, die Gegenstand des Vertragsangebotes durch Polynesia Tours ist, werden alle Kostenfaktoren einzeln aufgelistet. Polynesia Tours ist zu einer nachträglichen Änderung des Reisepreises berechtigt, soweit sich die Preise einzelner Leistungsträger für Beförderungskosten einschließlich der Treibstoffzuschläge, Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren und sonstige Gebühren nach Vertragsabschluss nachweislich erhöht haben. Polynesia Tours ist zur Änderung des Reisepreises nur dann berechtigt, sofern zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier Monate liegt. Der Reisepreis erhöht sich in diesem Fall um den Erhöhungsbetrag der jeweils betroffenen Einzelleistung. Polynesia Tours ist verpflichtet, dem Kunden bis zum 21ten Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über eine solche Preiserhöhung zu informieren.
 
5.4. Polynesia Tours ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu informieren. Sowohl bei einer Preiserhöhung gem. Ziffer 5.3. um mehr als 5 % des Reisepreises als auch bei Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde innerhalb von fünf Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich, per Fax oder per e-Mail vom Vertrag zurücktreten oder durch Polynesia Tours die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn Polynesia Tours in der Lage ist, aus seinem Reiseprogramm eine solche Ersatzreise ohne Mehrpreis für den Reisenden anzubieten.
 
6. Rücktritt durch den Kunden, Stornokosten, Umbuchungen, Ersatzpersonen
 
6.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Polynesia Tours. Dem Kunden wird empfohlen, zu Beweiszwecken den Rücktritt schriftlich zu erklären.
 
6.2. Macht der Kunde von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, so kann Polynesia Tours eine pauschale Entschädigung (Stornokosten) verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde wegen einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 %, wegen einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder aus vom Veranstalter zu vertretenen Gründen zurücktritt. Die Höhe der Stornokosten berechnet sich aus dem Reisepreis und dem Zeitpunkt des Eingangs der mündlichen, schriftlichen oder per Fax oder e-Mail übermittelten Rücktrittserklärung bei Polynesia Tours wie folgt:
 
6.2.1.
Reisearrangements ohne Kreuzfahrten und Yachtcharter
(einschließlich Flüge, die nur in Verbindung mit einem Landprogramm buchbar sind), Rundreisen, Hotels, Resorts, Transfers und Ausflüge sowie lokale Flüge innerhalb den im Angebot enthaltenen Ländern. Zusätzlich gebuchte und bereits ausgestellte IATA Tickets unterliegen den entsprechenden Stornobedingungen und addieren sich ggf. zu den folgenden Kosten.
 
Bei Rücktritt
-          bis 45 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises
-          44 – 20 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
-          19 – 10 Tage vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
-          9 – 1 Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
-          Abreisetag oder Nichterscheinen bei Abreise 80% des Reisepreises
 
Der Kunde schuldet Polynesia Tours ferner 80 % des Reisepreises, wenn er nicht, zu spät oder ohne die notwendigen Reisedokumente zum Abflug erscheint.
 
6.2.2.
Es gelten die Reise- und Stornobedingungen der jeweiligen Reedereien!
Wenn keine besonderen Bedingungen ausgewiesen sind, werden folgende Stornokosten berechnet:
 
Arrangements mit Kreuzfahrten
-          bis zum 150. Tag vor Reisebeginn 5% des Reisepreises, maximal 120 € pro Person
-          vom 149. - 100. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
-          vom 99. - 50. Tag vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises
-          vom 49. - 22. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
-          vom 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 55 % des Reisepreises
-          vom 14. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
am Reisetag (bei Nichterscheinen) 100 % des Reisepreises
 
 
6.2.3
Arrangements mit Yachtcharter (Bareboat)
-          bis 120 Tage vor Beginn der Reise: 20% des Mietgesamtpreises, maximal 500 €
-          vom 119. bis 60. Tag vor Beginn der Reise: 40% des Mietgesamtpreises
-          vom 59 bis zum Tag der Reise: 100% des Mietgesamtpreises
 
 
Dem Reisenden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten als die vorbenannte Pauschale entstanden sind.
 
 
6.3. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von Polynesia Tours zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. Polynesia Tours bezahlt an den Kunden jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an Polynesia Tours zurückerstattet worden sind.
 
6.4. Polynesia Tours kann der Teilnahme einer Ersatzperson widersprechen, wenn diese dem besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche bzw. behördliche Vorschriften des In- oder Ziellandes entgegenstehen.
 
7. Rücktritt und Kündigung durch Polynesia Tours
 
7.1. Polynesia Tours ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere, wenn der Kunde durch Handlungen oder Unterlassungen dazu Anlass gibt. In diesem Fall zahlt Polynesia Tours den bereits gezahlten Reisepreis abzüglich Stornokosten gem. Ziffer 6.2. zurück. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Sofern Polynesia Tours aus der Kündigung aus wichtigem Grund ein Schaden entsteht, ist der Kunde zu dessen Ersatz verpflichtet.
 
7.2. Polynesia Tours kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde den fälligen Reisepreis trotz Rücktrittsandrohung innerhalb der gesetzten Nachfrist nicht zahlt. Bei Rücktritt wegen Zahlungsverzug kann Polynesia Tours Stornokosten nach Maßgabe von Ziffer 6.2. verlangen.
 
8. Höhere Gewalt
 
Wird die Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen, behördlicher Maßnahmen, Streiks, etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Polynesia Tours als auch der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
 
Wird die Reise in Folge von höherer Gewalt von Polynesia Tours abgesagt, bemüht sich Polynesia Tours, dem Kunden eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Nimmt der Kunde an dieser Ersatzreise teil, wird der bereits bezahlte Reisepreis auf die Ersatzreise angerechnet. Eventuelle Zuvielzahlungen werden dem Kunden erstattet. Nimmt der Kunde an der Ersatzreise nicht teil, wird ihm der bezahlte Reisepreis erstattet. Entstehen bei einem Rücktritt aufgrund höherer Gewalt, wenn sich der Kunde bereits im Zielland befindet, Mehrkosten für die Rückbeförderung, haben Polynesia Tours und der Kunde diese hälftig zu tragen.
 
 
9. Haftung
 
9.1. Polynesia Tours haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
 
- die gewissenhafte Reisevorbereitung
- sorgfältige Ausfall- und Überwachung der Leistungsträger
- Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
- ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.
 
9.2. Polynesia Tours haftet nicht für Angaben in Prospekten der Leistungsträger (z.B. Hotels), die nicht von Polynesia Tours selbst hergestellt wurden.
 
9.3. Polynesia Tours beschränkt die Haftung für Schadenersatzansprüche des Kunden für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf 4.200,00 Euro. Diese Beschränkung gilt nur, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit Polynesia Tours für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Liegt der dreifache Reisepreis höher als 4.200,00 Euro, so ist die Haftung unter den genannten Voraussetzungen auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Haben mehrere Reisende eine Reise gemeinsam gebucht, gilt die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis für jeden einzelnen der Gruppe. Berechnungsgrundlage ist daher der jeweilige Reisepreis des einzelnen Reiseteilnehmers.
 
Dem Kunden wird im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäck-versicherung empfohlen.
 
9.4. Polynesia Tours haftet nicht für Störungen oder Mängel, die bei Leistungen auftreten, die nicht von Polynesia Tours selbst erbracht, sondern lediglich vermittelt werden und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Dies gilt insbesondere für Zusatzprogramme am Reiseziel. Entsprechendes gilt für Störungen und Mängel, die auf Versäumnisse des Kunden vor oder während der Reise, auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare
 
Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung einer vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist, oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
 
9.5. Sofern Polynesia Tours im Prospekt oder in den Reiseunterlagen den Namen eines Reiseleiters veröffentlicht, ist diese Angabe unverbindlich und wird nicht Bestandteil eines Reisevertrages. Kurzfristige Änderungen behält sich Polynesia Tours vor. Eine Änderung in der Reiseleitung ist kein Rücktrittsgrund.
 
9.6. Für alle von Polynesia Tours nicht selbst veranstalteten Reisen wird keine Veranstalterhaftung übernommen.
 
 
10. Verjährung
 
Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln (§ 651 c- 651 f BGB) verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Reisevertrag enden sollte. Von dieser Verjährung innerhalb eines Jahres nicht umfasst sind Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wie Schadenersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Polynesia Tours oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
 
 
11. Versicherung
 
Im ausgeschriebenen Reisepreis sind keine Reiseversicherungen (z.B. für Reiserücktrittskosten, Krankenversicherung, Reisegepäckversicherung, etc.) mit Ausnahme der gesetzlichen Insolvenzsicherung (Versicherungsschein) enthalten.
 
Es wird dem Kunden empfohlen, entsprechende Versicherungen selbst abzuschließen.
 
12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf- und Gesundheitsvorschriften
 
Der Kunde ist für Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus einer Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, dass sie auf einer schuldhaften Fehlinformation von Polynesia Tours beruhen. Polynesia Tours ist verpflichtet, Informationen über Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf- und Gesundheitsvorschriften, die ihr bekannt sind, an den Kunden weiterzuleiten. Kosten für Impfungen sind im Reisepreis nicht inbegriffen und müssen vom Kunden selbst getragen werden.
 
13. Rückflugbestätigung
 
Bei nicht begleiteten Reisen ist der Kunde für die Bestätigung des Rückfluges selbst verantwortlich. Versäumte Rückflugbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen. Die dabei entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
 
14. Obliegenheiten während der Reise, Gerichtsstand, Abtretungsverbot
 
14.1. Während der Reise auftretende Mängel hat der Kunde Polynesia Tours oder deren örtlicher Agentur anzuzeigen. Die Anschriften der örtlichen Agenturen sind in der Reisebeschreibung angegeben. Sofern für eine Reise keine örtliche Agentur angegeben ist, hat die Mängelanzeige unmittelbar gegenüber Polynesia Tours zu erfolgen. Der Kunde hat Polynesia Tours oder deren Agentur eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen.
 
14.2. Es gilt deutsches Recht.
 
14.3. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben sowie für Personen des Vertrags, die ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Berlin.
 
14.4. Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.
 
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
 
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen.
 
Veranstalter: POLYNESIA TOURS
Marcel FRAGOLA, Torstr. 11
D-10119 Berlin

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 ©2008 - 2012 - POLYNESIA TOURS, Torstr. 11, D-10119 BERLIN
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