
Cook Inseln
Erforderliche Unterlagen:
- Eheerlaubnis (marriage license): der Antrag (notice of intendend marriage) muss mindestens drei Tage vor der geplanten Hochzeit durch mindestens einen der Brautleute persönlich im Standesamt gestellt werden. Die Antragstellung von Deutschland aus ist nicht möglich. Die Hochzeit kann nur an dem in der Erlaubnis angegebenen Ort und durch den dort angegebenen marriage celebrant durchgeführt werden. Kosten: 50, 00 NZ-$
- Ehefähigkeitszeugnis
- gültige Reisepässe
- ggf. Scheidungsurteil mit englischer Übersetzung. Die Übersetzung muss durch eine andere Person als die Brautleute erfolgen.
Für Witwen(r) Sterbeurkunde
Formalitäten:
- die Hochzeit muss durch eine dafür autorisierte Person durchgeführt werden. Dies sind Standesbeamte und andere marriage celebrants, die in einer amtlichen Liste aufgeführt sind
- der Antrag (notice of intendend marriage) auf die Eheerlaubnis muss mindestens drei Tage vor der geplanten Hochzeit durch mindestens einen der Brautleute persönlich im Standesamt gestellt werden (Kosten: 50,00NZ$)
Voraussetzungen:
- mindestens 16 Jahre alt
- nicht verwandt (auch nicht durch Adoption) oder verschwägert
- bei der Hochzeit müssen zwei oder mehr Trauzeugen anwesend sein
Anerkennung der Eheschließung in Deutschland:
- Um eine Heiratsurkunde zu erhalten, muss man sich an das Standesamt Office of the Births, Deaths and Marriages wenden. Die Anerkennung der Heiratsurkunden erfolgt im Wege des Apostillverfahrens. Zuständig für die Anbringung der Apostille ist das Außenministerium:
Ministry of Foreign Affairs
P.O. Box 105
Avarua
Rarotonga
Cook Inseln
Weitere Infos:offices@justice.gov.ck
Bearbeitungszeit: 1 bis 2 Tagen. Die Gebühr beträgt 20,- NZ$.
Fiji
Erforderliche Unterlagen:
- Geburtsurkunden (original oder beglaubigte Kopien)
- gültige Reisepässe
- Ehefähigkeitszeunigs
- ggf. Scheidungsurteil/ für Witwen(r) Sterbeurkunde
- Eheerlaubnis (marriage licence): Beide zukünftigen Ehegatten müssen persönlich in dem Büro des Standesbeamten (Adressen auf Anfrage) in Fiji erscheinen, um die Genehmigung zu beantragen. Eine Antragstellung von Deutschland aus ist nicht möglich. Die Genehmigung kann innerhalb eines Arbeitstage ausgestellt werden. Es wird eine Gebühr erhoben.
Formalitäten:
- der nachweisliche Mindestaufenthalt vor der Hochzeit beträgt 5 volle Werktage
- beide zukünftigen Ehegatten müssen persönlich im Büro des Standesbeamten in Fiji erscheinen, um die Eheerlaubnis zu beantragen; die Genehmigung gilt 21 Tage. Kosten: 150,00 FJD$
Voraussetzungen:
- die Braut muss mindestens 16 Jahre, der Bräutigam 18 Jahre alt sein; ist einer der Brautleute jünger als 21 Jahre, muss ein öffentlich beglaubigtes Einverständnis des Vaters vorgelegt werden
- Es sind zwei Trauzeugen erforderlich
Anerkennung der Eheschließung in Deutschland:
- das Ehepaar erhält nach der Eheschließung eine handgeschriebene Heiratsurkunde. Die Anerkennung erfolgt im Wege des Apostillverfahrens. Zuständig für die Anbringung der Apostille ist das fijianische Außenministerium:
Chief Executive Officer Ministry of Foreign Affairs and External Trade
P.O. Box 2220
Government Buildings
Suva/Fiji
Gebühren werden nicht erhoben. Achten Sie darauf, dass die Einholung der Heiratsurkunde versehen mit der Apostille im Serviceangebot inbegriffen ist. Die Legalisierung durch die Botschaft ist nicht möglich.
Französisch Polynesien
Erforderliche Unterlagen:
- eine Kopie vom gültigen Reisepass als Nachweis der Staatsangehörigkeit (für deutsch-französische Bürger gilt französisches Recht!)
- Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis
- falls geschieden: Scheidungsurteil
- falls verwitwet: Sterbeurkunde des Ehepartners
- Die Hochzeitsurkunde erhalten Sie nach der Beantragung
Alle Dokumente müssen vollständig ins Französische übersetzt und von einem vereidigten Übersetzer beglaubigt sein.
Für eine standesamtliche Trauung in Französisch Polynesien ist die Einhaltung der obligatorischen Termine notwendig: die Trauung muss mindestens 180 Tage vor dem geplanten Tag angemeldet und alle Dokumente müssen mindestens 90 Tage vor der Hochzeit eingereicht werden.
Voraussetzungen:
- keiner der beiden darf verheiratet sein
- beide Ehepartner müssen volljährig sein (18 Jahre)
- das Brautpaar darf nicht gleichgeschlechtlich sein
- keiner der beiden darf transsexuell sein
- das Brautpaar darf nicht verwandt miteinander sein
Die Eheschließung findet im Standesamt von Papeete (Tahiti), Moorea oder Bora Bora statt und ist rechtskräftig.
Achtung! Ausländer, die in Französisch Polynesien heiraten, unterliegen dem französischen Recht, das die Anwesenheit eines vereidigten Übersetzers bei der Zeremonie als obligatorisch erklärt. Hier entstehen Zusatzkosten je nach Örtlichkeit der Trauung.
HINWEIS: In Französisch Polynesien bieten wir auch eine symbolische Hochzeitszeremonie für gleichgeschlechtliche Paare an!
Neukaledonien
Erforderliche Unterlagen:
- Geburtsurkunden auf dem internationalem Vordruck
- Ehefähigkeitszeugnis - ebenfalls auf dem internationalem Vordruck
- je ein ärztliches Attest
- ggf. für Witwen(r) Sterbeurkunde
- ggf. Scheidungsurteil, versehem mit einem Rechtskraftvermerk, im Original und in beglaubigter Übersetzung
Alle Unterlagen müssen spätestens einen Monat vor der Eheschließung dem Standesbeamten vorgelegt werden.
Formalitäten:
- mindestens einer der beiden Partner muss einen Monat vor der Bestellung des Aufgebots seinen Wohnisitz oder Aufenthaltsort im Bezirk des Standesbeamten haben, vor dem die Ehe geschlossen werden soll
- das Aufgebot: muss mindestens 10 Tage vor der Trauung bekannt gemacht werden
Voraussetzungen:
- mindestens 2 volljährige Zeugen
Samoa
Erforderliche Unterlagen:
- Eheerlaubnis (marriage licence)
- gültige Reisepässe
- beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden
- ggf. beglaubigte Kopie des Scheidungsurteils/ für Witwen(r) der Sterbeurkunde
Eine Übersetzung in die englische Sprache kann verlangt werden, soweit die Unterlagen die Angaben nicht auch in englischer Sprache enthalten.
Formalitäten:
- der Antrag auf Eheerlaubnis wird von Deutschland aus bei dem Justizministerium (Justice Department) in Apia gestellt, die Ihnen zugesandte Formulare müssen mindestens 14 Tage vor Ankunft ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Kosten: 16,00 S-$. Die Eheerlaubnis ist drei Monate gültig.
Voraussetzungen:
- Es sind zwei Trauzeugen erforderlich
Anerkennung der Eheschließung in Deutschland:
- Die Anerkennung der Heiratsurkunde erfolgt im Wege des Apostilleverfahrens. Zuständig für die Anbringung der Apostille ist das Außenministerium in Samoa:
Ministry of Foreign Affairs and Trade
P.O. Box L 1859
Apia/Samoa
E-Mail: mf@mfa.gov.ws
Achten Sie darauf, dass die Einholung der Heiratsurkunde versehen mit der Apostille im Serviceangebot inbegriffen ist. Die Legalisierung durch die Botschaft ist nich möglich.
Hochzeitsreisen für GAY-COUPLES
Die Südsee ist ein sehr katholisch bzw. christlich geprägtes Gebiet und die meisten Südseestaaten tolerieren keine gleichgeschlechtliche Eheschließung. In Französisch Polynesien können wir allerdings eine symbolische Hochzeitszeremonie anbieten, die zwar nicht legal und verbindlich ist, aber dennoch eine romantische Art und Weise sich die gegenseitige Liebe zu schwören.
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